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Cybergrooming: Wenn das Internet zur Falle wird

Cybergrooming ist eine gefährliche Form der Online-Kriminalität, bei der Erwachsene gezielt den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufnehmen, um sexuelle Absichten zu verfolgen. Oft beginnt alles harmlos – über soziale Netzwerke, Spieleplattformen oder Messenger – doch hinter freundlichen Nachrichten kann sich schnell eine bedrohliche Realität verbergen. In diesem Beitrag erkläre ich, wie Cybergrooming funktioniert, woran man Warnzeichen erkennt und wie man Kinder und Jugendliche davor schützen kann.

Was ist Cybergrooming?

Cybergrooming bezeichnet die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet. Täter – in der Regel Erwachsene – erschleichen sich das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen in Chats, sozialen Netzwerken oder Online-Spielen, indem sie sich oft als Gleichaltrige ausgeben oder sich als verständnisvolle Freunde darstellen. Ziel ist es, die Opfer zu sexuellen Handlungen zu manipulieren, beispielsweise indem sie dazu gebracht werden, freizügige Fotos zu schicken oder sich zu realen Treffen zu verabreden. Dabei genügt in Deutschland und Österreich bereits die Absicht zur Anbahnung sexueller Kontakte, um strafrechtlich verfolgt zu werden; eine tatsächliche Tat muss nicht erfolgen.

Cybergrooming ist eine schwerwiegende Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen und in Deutschland nach §176 StGB, in Österreich nach §208a StGB verboten. Die Strafen können Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren betragen. Zu den strafbaren Handlungen zählen unter anderem das Zeigen pornografischer Inhalte, die Aufforderung zu sexuellen Handlungen und auch das Herstellen oder Besitznehmen von Missbrauchsdarstellungen. Besonders gefährdet sind Kinder und Jugendliche, die online wenig Erfahrung haben, sich nach Bestätigung sehnen oder in ihrem Umfeld wenig positive Erfahrungen machen.

Cybergrooming
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Wie und wo findet es statt?

Typischerweise beginnt Cybergrooming mit vermeintlich harmlosen Gesprächen über Alltagsthemen oder gemeinsame Interessen, um das Vertrauen des Kindes zu gewinnen. Danach folgen oft Forderungen nach Bildern – beginnend mit harmlosen Fotos, später Nacktbildern –, die Täter teilweise als Erpressungsmittel einsetzen. Viele Opfer schämen sich oder haben Angst, sich zu öffnen, was die Gefahr weiter erhöht. Deshalb ist es entscheidend, dass Eltern und Bezugspersonen frühzeitig mit Kindern über die Gefahren sprechen, Warnsignale erklären und eine offene Kommunikation pflegen. Präventiv hilft es, Kinder zu stärken, mutig „Nein“ zu sagen und Aufforderungen nicht nachzukommen.

In der Praxis findet Cybergrooming häufig auf populären Plattformen wie TikTok, Instagram, WhatsApp oder in Online-Spielen mit Chatfunktion (z. B. Roblox) statt. Die Täter gehen oft sehr behutsam vor und setzen auf manipulative Taktiken, um die Opfer langfristig emotional abhängig zu machen. Untersuchungen zeigen, dass etwa ein Viertel der Minderjährigen bereits von Grooming im Internet betroffen war, wobei die Gefahr für Jugendliche höher ist als für jüngere Kinder.

Ein Bewusstsein für dieses Thema ist essenziell, um Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch im Netz zu schützen und Cybergrooming frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Was sind die Anzeichen dafür?

Anzeichen für sexuellen Missbrauch durch Cybergrooming sind meist zunächst subtil und entwickeln sich schrittweise, oft im Online-Kontakt.

Wichtige Warnsignale sind:

  • Das Gegenüber hat ein unglaubwürdiges Profil ohne echte Bilder oder Informationen.
  • Es macht viele Komplimente, besonders mit sexuellen Anspielungen.
  • Es zeigt übertriebenes Verständnis und Zustimmung für alles, was das Kind schreibt.
  • Es fragt nach persönlichen Daten, dem Wohnort oder ob das Kind alleine ist.
  • Es fordert private, häufig intime Bilder oder Videos an.
  • Es möchte schnell in private Chats oder Messenger-Dienste wechseln und Kontakte geheim halten.
  • Es versucht, das Kind zu Videochats zu überreden, dabei bleibt die Täter-Kamera jedoch oft aus.
  • Es macht Versprechen wie Geschenke oder eine Karrierechance als Lockmittel.
  • Es droht oder erpresst, etwa mit der Veröffentlichung von intimen Bildern, falls das Kind nicht mitmacht.
  • Es fordert Treffen im realen Leben.
  • Das Kind wird gebeten, nichts von den Gesprächen zu erzählen, vor allem nicht den Eltern oder Vertrauenspersonen[1][2][3][4]

Tipps für Eltern zum Schutz vor Cybergrooming

Eltern können ihre Kinder vor Cybergrooming schützen, indem sie mehrere wichtige Maßnahmen beachten:

Offene und ruhige Gespräche führen:
Sprechen Sie sachlich und ganz ohne Panik mit Ihrem Kind über Cybergrooming. Erklären Sie die Gefahren und legen Sie Wert darauf, dass Ihr Kind jederzeit ohne Angst mit Ihnen über unangenehme Erlebnisse sprechen kann.

Interesse an den Online-Aktivitäten zeigen:
Erkundigen Sie sich regelmäßig, welche Plattformen, Apps und Spiele Ihr Kind nutzt. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind nicht aus Angst oder Scham schweigt, wenn es Probleme hat.

Klare Sicherheitsregeln vereinbaren:
Legen Sie gemeinsam fest, wie online kommuniziert wird. Dazu gehört, dass persönliche Daten wie Adresse, Telefonnummer oder Schule nicht an Fremde weitergegeben werden dürfen, ebenso wenig private oder freizügige Fotos.

Profile privat halten und Sicherheitseinstellungen nutzen:
Stellen Sie die Profile Ihres Kindes auf „privat“, schalten Sie Standortdienste aus und aktivieren Sie Blockierungs- und Meldefunktionen in sozialen Netzwerken und Messengern.

Umgänge im realen Leben absichern:
Treffen mit Internetbekanntschaften sollten nur an öffentlichen Orten und wenn möglich in Begleitung Erwachsener stattfinden. Vereinbaren Sie, dass Ihr Kind Sie immer vorher informiert.

Wehren trainieren:
Bringen Sie Ihrem Kind einfache Abwehrsätze bei, wie „Lass mich in Ruhe!“, „Ich will das nicht!“, oder „Ich melde das der Polizei!“. Kinder, die früh lernen, Grenzen zu setzen, sind für Täter weniger interessant.

Umgang mit Vorfällen:
Wenn Cybergrooming vermutet wird, löschen Sie die Kontakte, blockieren die Täter und melden die Fälle den Seitenbetreibern oder der Polizei. Wichtig ist, dem Kind Rückhalt zu geben und es nicht zu beschuldigen.

Diese Maßnahmen helfen, eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen und Kinder zu stärken, damit sie Cybergrooming frühzeitig erkennen und abwehren können.

Cybergrooming
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Rechtliche Schritte

Die rechtlichen Schritte bei Cybergrooming umfassen folgende wichtige Aspekte:

Anzeige erstatten:
Eltern, Kinder oder Zeugen sollten den Vorfall bei der Polizei melden. Es ist hilfreich, Screenshots oder andere Beweismittel der Kontaktaufnahme zu sichern[1][3].

Beweissicherung:
Chatverläufe, Profildaten und Nachrichten sollten dokumentiert werden, um die Tat nachweisen zu können. Dies ist wichtig für die Ermittlungsbehörden[3][4].

Kontakt blockieren und melden:
Der Täter sollte auf der jeweiligen Plattform blockiert und dem Betreiber gemeldet werden, um weiteren Kontakt zu verhindern[3].

Polizeiliche Unterstützung: Die Polizei kann beim Vorgehen helfen, insbesondere bei der Sicherung von Beweisen und gegebenenfalls bei einer Anzeige gegen den Täter. Polizei und auch spezialisierte Beratungsstellen stehen Opfern und Eltern zur Seite[3][9].

Mögliche Strafen:
Cybergrooming wird mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet. In einigen Fällen, beispielsweise bei Erpressung oder Besitz von kinderpornografischem Material, können weitere strafrechtliche Tatbestände hinzukommen[1][2].Zusätzlich erschwert die Anonymität im Internet, das Verwenden von Fake-Profilen und grenzüberschreitende Täter die Strafverfolgung, weshalb eine frühzeitige Meldung und Kooperation mit den Ermittlungsbehörden entscheidend sind[2].

Für Betroffene und Eltern ist es empfehlenswert, schnell zu reagieren, den Kontakt zu beenden und sich Unterstützung durch Polizei, Beratungsstellen und ggf. einen Rechtsanwalt einzuholen. Bei Cybergrooming in Deutschland handelt es sich nämlich um eine strafbare Handlung nach §176 StGB und insbesondere auch nach §176b StGB, die Kontaktaufnahme mit Minderjährigen im Internet mit der Absicht, sexuelle Handlungen vorzubereiten oder zu ermöglichen. Der Strafrahmen liegt bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Alleine die Absicht und der Versuch sind strafbar, ein tatsächliches sexuelles Übergreifen muss nicht stattgefunden haben[1][2].

In Österreich greift der §208a des StGB (Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen). Der Strafrahmen reicht hier bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.

Was macht Cybergrooming so perfide?

Cybergrooming ist besonders perfide, weil es Täter ermöglicht, sich schleichend und manipulativ über das Internet in das Leben und das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen einzuschleichen. Dabei nutzen sie gezielt emotionale Abhängigkeiten, falsche Freundlichkeit und oft auch moderne Technologien wie Künstliche Intelligenz, um unerkannt zu bleiben und das Vertrauen der Opfer zu gewinnen. Diese manipulativen Methoden sind hinter dem vermeintlich harmlosen, freundlichen Verhalten versteckt, was das Erkennen und Abwehren für die Betroffenen sehr schwer macht. Zudem geschieht das oft im geschützten, privaten Rahmen online, wo Kinder sich allein und verletzlich fühlen[3][4].

Kurz gesagt: Die Verführung und das Vertrauen werden bewusst und langsam aufgebaut, um die Opfer emotional abhängig zu machen, bevor die Täter sexuelle Absichten offenbaren. Diese hinterhältige Vorgehensweise entfaltet eine stille Gefahr, die besonders schwer zu durchschauen ist und das Kind systematisch in eine ausweglose Situation bringt[3][4].

Das macht Cybergrooming zu einer besonders heimtückischen und gefährlichen Form der sexuellen Ausbeutung im Internet.

Fazit

Cybergrooming ist eine ernstzunehmende Gefahr in der digitalen Welt, vor allem für Kinder und Jugendliche. Täter nutzen die Anonymität des Internets, um gezielt Vertrauen aufzubauen und junge Menschen zu manipulieren. Deshalb ist es wichtig, Kinder frühzeitig über Risiken aufzuklären, einen offenen Umgang mit digitalen Medien zu fördern und klare Schutzmaßnahmen zu ergreifen – etwa durch Privatsphäre-Einstellungen, altersgerechte Begleitung und Medienbildung. Nur durch Information, Aufmerksamkeit und Dialog können wir Kinder wirksam vor Cybergrooming schützen.

Ein Werbespot des ORF aus dem Jahr 2012 zeigt eindrucksvoll, welche Gefahren (immer noch) im Internet lauern.

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Weitere Informationen

Quelle: Youtube – jugendundmedien.ch

Quellen:

[1] Informationskampagne Cybergrooming – BKA https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Zentralstellen/Kinderpornografie/Cybergrooming/Cybergrooming_node.html

[2] Strafbarkeit von Cyber-Grooming: Gesetzliche Grundlagen https://www.kanzlei-wederhake.de/strafbarkeit-von-cyber-grooming/

[3] Cybergrooming: sexueller Missbrauch im Internet – polizei-beratung.de https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/cybergrooming/

[4] [PDF] CYBERGROOMING MELDEN – Frag ZEBRA https://www.fragzebra.de/uploads/documents/Meldefunktion-Cybergrooming_Handout_p%C3%A4dagogische-Fachkr%C3%A4fte.pdf

[5] Cybergrooming: Das können Eltern tun, um ihre Kinder zu schützen https://www.schau-hin.info/cybergrooming

[6] Wie die Strafverfolgung von Cybergrooming verbessert werden kann https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2019/kw45-pa-recht-cybergrooming-665540

[7] Cybergrooming | Definition | Familientipps https://www.sos-kinderdorf.de/spenden/wie-wir-helfen/familientipps/digitale-medienkompetenz/cybergrooming

[8] Versuchsstrafbarkeit von Cybergrooming – Strafrecht Siegen https://www.strafrechtsiegen.de/versuchsstrafbarkeit-von-cybergrooming/

[9] Hilfe bei Cybergrooming – frag ZEBRA – polizei-beratung.de https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/hilfe-bei-cybergrooming-frag-zebra/

[10] [PDF] Sabine Reschke Strafbarkeit des Cyber-Grooming https://kripoz.de/wp-content/uploads/2021/05/reschke-strafbarkeit-des-cyber-grooming.pdf

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